Mitgliederversammlung 2020
20.10.2020
Wegen der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie hat der Vorstand des Landes-Seglerverbandes beschlossen, die für den 07. November vorgesehene Mitgliederversammlung in Form eines Umlaufverfahrens mit schriftlicher Stimmabgabe durchzuführen.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020.
Nach Ablauf der Antragsfrist am 02. November erhalten die Mitgliedsvereine die notwendigen Abstimmungsunterlagen.
Beschlüsse werden wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der Vereine an dem Verfahren beteiligt hat.
Wolfgang Wagner
Vorsitzender