Pflicht von Fäkalientanks bei Sportbooten auf der Ostsee

Zum 01. Januar 2003 ist die 1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die Empfehlungen der Helsinki-Kommission in Bezug auf Fäkalientanks in deutsches Recht um. Danach dürfen Schiffe, die auf der Ostsee fahren, eine Toilette (fest eingebaut oder tragbar) an Bord haben und nach dem 1. Januar 2003 gebaut werden, ihre Abwässer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone nicht ins Meer einleiten. Für Schiffe, die vor dem 01. Januar 2003 gebaut sind, gilt dieses Verbot ab 1. Januar 2005. Neuboote müssen mit einem geschlossenen Fäkalientanksystem und einem Anschlussstutzen entsprechend ISO 8099 für die landseitige Entsorgung ausgerüstet sein.

Der DSV hat beim Bundesumweltministerium die Befreiung der Umrüstpflicht für altere Boote beantragt, wenn die Installation “technisch schwierig” oder deren “Kosten im Vergleich zum Wert des Schiffes hoch sind”.