12.11.2009

Leitfaden für die Förderung des Regatta- und Leistungssports

Durch den Landes-Seglerverband in den Jüngsten- und Jugendbootsklassen

Der Landes-Seglerverband Rheinland-Pfalz betreut den Segelsport innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, wobei die besondere Aufmerksamkeit der Förderung der segelsporttreibenden Jugend gilt. (Vgl. Satzung §2)

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können Zuschüsse für folgende Maßnahmen vergeben werde:

Im Einzelnen können hierfür folgende Kosten bezuschusst werden:

Die oben genannten Maßnahmen und Zuschüsse gelten nur für Seglerinnen und Segler des Landeskaders des Landes-Seglerverbandes Rheinland-Pfalz in den Jugend- und Jüngstenbootsklassen des DSV.

Bis zur Bildung der Landeskader zählen alle Seglerinnen und Segler, die in der Rangliste ihrer Klassenvereinigung geführt werden, zum Landeskader in dieser Bootsklasse.

Verfahren

Anmeldung der Anträge auf Zuschüsse sind vor der jeweiligen Maßnahme an den Landes-Jugendobmann zu richten. (Online – Anträge unter Verwendung des Vordruckes sind möglich!)

Vorlage der Anträge auf Zuschüsse sind nach der Maßnahme unterschrieben und unter Beifügung der geforderten Unterlagen an den Landes-Jugendobmann zu richten.

Die Anträge werden vom Vorstand des LSV geprüft.

Zuschüsse werden am Ende des Haushaltsjahres (i. d. R. 15. Nov.) anteilig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt. Abschlagszahlungen können vorab gezahlt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung.

Klaus Ginter
Obmann Jugend & Koordinator Leistungssport